Auch nach Monaten ist es noch immer ein Thema: Die Fälle der Abmahnungen bei Webseitenbetreiber*innen häufen sich. Diese werden gezielt von Privatpersonen, aber auch Anwaltskanzleien angeschrieben und fordern dabei mehrere Hundert Euro Schadensersatz wegen falsch verwendeten Google Fonts.
Was ist eigentlich genau los?
Es handelt sich um eine DSGVO-Abmahnwelle. Auslöser der Abmahnwelle war: LG München, Urteil vom 19.01.2022, Az. 3 O 17493/20.
Es gibt zwei Möglichkeiten Google Fonts auf der Webseite zu verwenden. Die sicherste Variante ist die statische Einbindung der Schriften. Das bedeutet, dass die Google Fonts auf dem eigenen Server lokal abgerufen werden und dabei keine Verbindung zu externen Servern stattfindet. Anders wiederum sieht es bei der häufigeren Variante – der dynamischen Einbindung von Google Fonts aus. In dieser Variante werden die Schriftarten extern von Google Servern geladen. Zwar wird dadurch weniger der eigene Server beansprucht, was einem Performance-Vorteile verschafft, aber auch automatische Updates der Schriften. Dies führt aber auch dazu, dass die IP-Adressen der Besucher ohne vorheriger Zustimmung an Google übermittelt werden. Das ist laut der DSGVO nicht konform. So war es auch im Fall vom Münchener Urteil. Der Kläger verlangte daraufhin Unterlassung und Schadensersatz. Diesen wurde aufgrund der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts stattgegeben. Das ist aber auch aktuell das einzige Urteil zu dem Thema.
Interessanterweise sind es nicht nur das Einbinden der Schriften. Unter diesem Thema fällt auch die Nutzung wie beispielsweise Google Maps, reCaptcha, sowie andere Tools von Google, da diese ja eingebunden werden und folglich auch Google Fonts laden.
Was sind Google Fonts?
Google Fonts ist eine facettenreiche Bibliothek aus über 1400 Schriftarten (englisch „Fonts“). Da diese kostenlos zur Nutzung von Google bereitgestellt werden und auch mitunter sehr populäre Schriften beinhalten, werden diese ziemlich oft eingesetzt. Diese Schriftarten lassen sich sowohl statisch (also lokal) oder dynamisch (also über das Laden vom Google-Server) einbinden. Die dynamische Variante übermittelt unter anderem personenbezogene Daten der Webseitenbesucher an Google und ist somit leider nicht DSGVO-konform. Demnach verbleibt nur Option 1.
Was kann ich tun, um eine Abmahnung zu vermeiden?
Prüfe zunächst einmal, ob deine Webseite dynamisch eingebundene Schriften verwendet. Dies kannst du am einfachsten mit Google Fonts Scanner bzw. Google Fonts Checker tun. Sofern deine Webseite Google Fonts dynamisch von Servern abruft, solltest du diese schleunigst gegen lokal eingebundene Schriften austauschen. Das kannst du, wenn du das notwendige Know-How hast, entweder selber machen oder du lässt es entspannt zu einem fairen Pauschalpreis über mich fixen.
Was tun bei einer Abmahnung (z. B. Kilian Lenard für Martin Ismail)?
Schritt 1: Auf jeden Fall Ruhe bewahren. Nicht voreilig handeln oder wichtig: Nicht direkt bezahlen.
Denn gerade bei Abmahnungen wie bspw. vom Berliner „Anwalt“ Kilian Lenard, steht erstmal im Raum, ob diese überhaupt rechtskräftig ist. Dazu gibt es mehrere Punkte. Zum Einen ist bei solchen Massenabmahnungen auszugehen, dass die Verletzung des Persönlichkeitsrechtes gar nicht im Fokus steht, sondern das Erlangen von wirtschaftlichen Vorteilen aus den Schadensersatzforderungen. Deshalb können Personen, die einen Rechtsverstoß bewusst provozieren, indem sie gezielt nach abmahngefährdete Webseiten suchen, der Einwand des Rechtsmissbrauchs auferlegt werden. Webseitenbesucher*innen sollten daher in der Lage sein, einen nachvollziehbaren Grund zu nennen, wieso die Seite aufgerufen wurde. Sofern die Abmahnungen von Personen handelt, die solche Schreiben massenhaft versenden, ist ein Grund als solche schwierig nachzuvollziehen. Zum Anderen finde ich keine eindeutigen Indizien dafür, dass Martin Ismail die Webseiten selber besucht hat und die Verstöße entsprechend klar dokumentiert. Das ist aber auch nur ein kleiner Auszug an Theorien.
Schritt 2: Checke deine Webseite auf dynamisch eingebundene Google Fonts. Durchsuche dazu den Quellcode deiner Website nach Verlinkungen wie z. B. fonts.googleapis.com oder fonts.gstatic.com. Alternativ kannst du auch einen Google Fonts Checker sowie oben beschrieben verwenden.
Solltest du Google Fonts rechtswidrig nutzen, dann solltest du schnellstmöglich reagieren und auf eine lokale Einbindung umstellen. Wenn du nicht weißt wie, dann unterstütze ich dich gerne dabei. Lasse mir dazu eine Nachricht da und ich melde mich so schnell wie möglich bei dir.
Bitte beachte, dass ich keineswegs einen Anwalt ersetze oder Rechtsberatungen geben kann.
Demnach ist Schritt 3: Erstmal abwarten und eine Anzeige wegen „Betruges“ bei der Polizei erstatten. Ich persönlich würde die weitere Entwicklung abwarten, den Brief in die Mülltonne werfen und nichts unternehmen. Die Massenabmahnungen enthalten meistens keine Unterlassenserklärung und fordern auch kein Auskunftsnachweis über die personenbezogenen Daten. Aus diesem Grund handelt es sich hierbei meiner Meinung nach, klar um Rechtsmissbrauch. Nimm unter Umständen Rechtsberatung in Anspruch, falls du dir unsicher sein solltest. Ich möchte aber ausdrücklich darauf hinweisen, dass ich keine anwaltliche Beratung ersetze!
Auch der FOCUS berichtet

Soll ich zahlen?
Kurze Antwort: Nein. Damit befeuerst du die Masche von Martin Ismail noch weiter.
– Cheers
Vasi